Psychotherapie ist in Gefahr!

Helfen Sie mit die Versorgung zu retten!

Psychotherapie ist in Gefahr!

Helfen Sie mit, die Versorgung zu retten!

CDU/CSU und SPD wollen Psychotherapieplätze massiv abbauen – mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es drohen: weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, Gefährdung der Existenz der Praxen. Aber: wir können etwas tun! Informieren Sie sich hier – und werden Sie aktiv!

Sie wollen direkt helfen?

Hinweis zur Trennung von Praxis und politischem Engagement

Wichtig: Die folgenden Inhalte spiegeln meine persönliche politische Meinung als Bürger wieder. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit meiner therapeutischen Praxis und haben keinen Einfluss auf die Behandlung meiner Patientinnen und Patienten – unabhängig von deren politischen Ansichten.

Die Psychotherapie in meiner Praxis ist parteipolitisch neutral und offen für Menschen mit unterschiedlichsten politischen und weltanschaulichen Hintergründen. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass ich hiermit nicht nur für meine Interessen und die meiner Berufsgruppe eintrete, sondern für die der gesetzlich Versicherten und der Mehrheit der deutschen BürgerInnen, die sich eine Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen wünschen.

Verstehen was los ist – einfach erklärt

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 10. Juli durch CDU/CSU und SPD abgestimmt wurde, schädigt massiv die Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen. Das liegt hauptsächlich an zwei Punkten:

Die Budgetierung wird zu einem massiven Wegfall von Behandlungsplätzen für gesetzlich Versicherte führen:

Streichung der „Prüfung auf Angemessenheit“ bedroht Psychotherapeut:innen in ihrer Existenzgrundlage:

Die Politik versprach Nachbesserung im Gesetz – ein Grund zur Hoffnung oder viel Lärm um nichts?

CDU/CSU und SPD haben versprochen, dass doch noch einiges besser werden soll – mit dem Entschließungsantrag. Wenn man genauer hinschaut, wird aber klar: es hilft nur Wenigen und ist für die meisten Versicherten aus meiner Sicht eine Mogelpackung. Die bisherigen Versprechen taugen viel zu wenig – auch Erwachsene und Menschen mit leichten oder mittelgradigen Problemen haben ein Recht auf Hilfe!

Erfahren Sie hier, warum der Entschließungsantrag bei Weitem nicht ausreicht.

Vorwürfe gegen Psychotherapeut:Innen – wie verdrehte Darstellungen zu politischen Konsequenzen führen 

Es kursieren viele Falschdarstellungen und Vorwürfe gegenüber uns Psychotherapeuten. Das ist unfair – und schadet nicht nur unserem Ruf, sondern beeinflusst sogar die Entscheidungen der Politik negativ. Das beste Mittel dagegen ist: Faktenorientierung!

Die Zeit drängt – setzen Sie sich ein für die Psychotherapie!

Bis zum 12.08.2026 laufen die wichtigsten Verhandlungen darüber, was in dem Gesetz nachgebessert werden soll – dort werden die Weichen gestellt für einen Beschluss im September. Jeder Mensch, der gesetzlich Krankenversicherte und Psychotherapeut:innen unterstützen will kann etwas tun. Denn die Politiker:Innen sind von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt – sie müssen auf deren Stimmen hören. Je mehr Menschen sich melden, desto eher bewegt sich etwas.

Hier finden Sie ganz einfache Anleitungen, wie es funktioniert:

Tun Sie Gutes – einfach diese Nachricht in Ihren Messenger (Whats-App, Signal, etc.) kopieren und den Menschen schicken, die Sie informieren wollen. Je mehr Menschen davon wissen, desto besser!

Hallo! 🖐️ Wusstest Du, dass Psychotherapie akut bedroht ist? 😟

CDU/CSU und SPD haben beschlossen, Plätze für Psychotherapie massiv abzubauen. 📉 Bis zu 25% der Therapieplätze für gesetzlich Versicherte könnten wegfallen. Auch die halbherzigen Bemühungen, das Gesetz nachzubessern, werden voraussichtlich nicht genügen um die Probleme auszugleichen.

Kennst Du Menschen mit psychischen Problemen oder bist/warst selbst betroffen? 🤝 Dann weißt Du: die Not ist groß – und die Wartelisten jetzt schon zu lang. ⏳

Wenn Du willst – dann kannst Du ganz einfach helfen! ✨ Aber verschiebe nicht auf Morgen! Denn: bis zum 12.08.2026 wird über die wichtigsten Nachbesserungen beraten – jetzt sind die Einflussmöglichkeiten am größten – bis zur Abstimmung im September kann schon vieles feststehen!

Das Wichtigste: informiere Dich! 💡 Und sage so vielen Menschen wie möglich Bescheid! 📣

Alle wichtigen Informationen sind einfach zusammengefasst unter: 🌐 www.lebenswandel-dorn.de/psychotherapieretten/

Dort findest Du einige Möglichkeiten, wie Du helfen kannst! 🙌

Die Unterzeichnung kostet wenige Sekunden – und kann helfen, die Wichtigkeit der psychotherapeutischen Versorgung zu unterstreichen. Der Brief fasst alle wichtigen Punkte zusammen.

https://www.psychowatchdog.de/offener-brief

Die Bundestagsabgeordneten sind diejenigen, die sehr bald darüber entscheiden werden, ob und in wie weit das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nochmal bezüglich der Psychotherapie verbessert werden soll. Es ist sehr ernst – schreiben Sie den Abgeordneten und teilen Sie Ihre Sorgen mit!

So geht’s

  1. Gehe auf bundestag.de und suche nach den Abgeordneten deines Wahlkreises – für Rheinland-Pfalz habe ich die Abgeordneten für Sie weiter unten mit Kontaktdaten notiert!
  2. Schreiben Sie eine kurze E-Mail – sie muss nicht lang sein.
  3. Sagen Sie, was Sie stört und was Sie fordern – als Orientierung habe ich eine E-Mail-Vorlage erstellt- formulieren Sie gerne etwas Eigenes oder passen Sie die Vorlage an!
  4. Weiter unten habe ich die Bundestagsabgeordneten von Rheinland-Pfalz bereits mit Kontaktdaten rausgesucht!

Beispiel-E-Mail

Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,

ich schreibe Ihnen, weil mir die psychotherapeutische Versorgung in unserem Land am Herzen liegt. Ich bin mir bewusst, dass die politischen Entscheidungen der letzten Monate bereits getroffen sind. Aber politische Verantwortung endet nicht mit einer Abstimmung. Auch die im Entschließungsantrag angekündigten Nachbesserungen erscheinen mir nicht ausreichend für die Versorgung der Erwachsenen.

Mich besorgt, dass die Honorarkürzungen, die Budgetierung und die Streichung der Angemessenheitsprüfung die psychotherapeutische Versorgung schwächen werden. Die Folgen werden sich in den nächsten Jahren zeigen: in Praxen, in Familien, in Schulen, Jugendämtern und Kliniken.

Die Wartezeiten sind heute schon lang. Im Durchschnitt warten Menschen 142 Tage auf einen Therapieplatz, in manchen Regionen bis zu zwölf Monate. Wenn nun auch noch Therapieplätze durch Kürzungen wegfallen, wird sich die Situation weiter verschlechtern. Für Menschen in psychischen Krisen ist das eine Gefährdung.

Psychotherapie ist keine Ausgabe, sondern eine Investition. Jeder investierte Euro bringt der Gesellschaft einen Nutzen von 2 – 4 Euro, weil Arbeitsunfähigkeitstage, Erwerbsminderungsrenten und stationäre Behandlungen vermieden werden. Psychische Erkrankungen verursachen bereits heute Produktivitätsausfälle von 56 Milliarden Euro pro Jahr. An genau der Stelle zu sparen, die diese Kosten verhindern könnte, ist weder wirtschaftlich noch gesundheitlich nachvollziehbar.

Besonders wichtig ist mir der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Rund 3,8 Millionen Kinder in Deutschland leben mit einem psychisch kranken Elternteil. Wenn Eltern keine Therapie erhalten, steigt das Risiko für Kindeswohlgefährdungen. Wer heute an der Therapie der Eltern spart, schafft die Kinderschutzfälle von morgen.

Ich bitte Sie daher, sich in Ihrer Fraktion für folgende Punkte einzusetzen:

  • Nehmen Sie psychotherapeutische Leistungen aus der Budgetierung heraus. Psychische Erkrankungen von Erwachsenen dürfen nicht schlechter versorgt werden, weil Behandlungskapazitäten künstlich begrenzt werden.
  • Stellen Sie die Angemessenheitsprüfung wieder her, damit sichergestellt bleibt, dass die Vergütung fair und angemessen ist.
  • Sichern Sie die Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Therapeuten, damit auch in Zukunft ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen.
  • Schützen Sie die psychotherapeutische Sprechstunde als niederschwelligen Zugang zur Versorgung und überlassen Sie Diagnostik und Behandlungsbedarf qualifizierten Fachkräften.
  • Vergüten Sie psychotherapeutische Leistungen nicht unterhalb der Grundlohnrate und gleichen Sie die Vergütung an die tatsächliche Preisentwicklung an.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Was kostet Psychotherapie? Die entscheidende Frage lautet: Was kostet es unsere Gesellschaft, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen keine Behandlung erhalten?

Ich vertraue darauf, dass Sie sich für die psychische Gesundheit der Menschen in Ihrem Wahlkreis einsetzen. Gerne stehe ich für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name] [Ihre Adresse] [Ihr Wahlkreis]

Hinweis: bitte prüfen Sie die folgenden Daten eigenverantwortlich auf Korrektheit!

Name
E-Mail-Adresse(n)
Partei
Florian Bilic florian.bilic@bundestag.de CDU
Dr. Marlon Bröhr  marlon.broehr@bundestag.de CDU
Ellen Demuth ellen.demuth@bundestag.de CDU
Dr. Thomas

Gebhart

thomas.gebhart@bundestag.de CDU
Mechthild Heil mechthild.heil@bundestag.de CDU
Julia Klöckner julia.kloeckner@bundestag.de; julia.kloeckner.wk@bundestag.de CDU
Jan Metzler jan.metzler@bundestag.de CDU
Harald Orthey harald.orthey@bundestag.de; info@harald-orthey.de CDU
Josef Oster josef.oster@bundestag.de CDU
Patrick Schnieder patrick.schnieder@bundestag.de CDU
Johannes

Steiniger

johannes.steiniger@bundestag.de; johannes.steiniger.wk@bundestag.de CDU
Daniel Baldy daniel.baldy@bundestag.de; d

aniel.baldy.wk@bundestag.de

SPD
Angelika

Glöckner

angelika.gloeckner@bundestag.de; angelika.gloeckner.ma02@bundestag.de SPD
Verena Hubertz verena.hubertz@bundestag.de; kontakt@verena-hubertz.de SPD
Dr. Tanja

Machalet

tanja.machalet@bundestag.de; tanja.machalet.wk@bundestag.de SPD
Isabel

Mackensen-Geis

isabel.mackensen-geis@bundestag.de SPD
Matthias David

Mieves

matthias.mieves@bundestag.de; matthias.mieves.wk@bundestag.de SPD
Dr. Thorsten

Rudolph

thorsten.rudolph@bundestag.de; thorsten.rudolph.wk@bundestag.de

Auch wenn Landtagsabgeordnete nicht direkt über das Gesetz abstimmen, können sie Druck ausüben – z. B. durch Anfragen im Landtag, öffentliche Stellungnahmen oder Gespräche mit der Landesregierung.

So geht’s

  1. Suchen Sie auf landtag.rlp.de/abgeordnetensuche nach den Abgeordneten Ihres Wahlkreises
  2. E-Mail-Adressen folgen meist dem Muster: vorname.nachname@landtag.rlp.de
  3. Schreiben Sie kurz, was Sie bewegt – als Orientierung habe ich eine E-Mail-Vorlage erstellt- formulieren Sie gerne etwas Eigenes oder passen Sie die Vorlage an!
  4. Bitten Sie um eine Stellungnahme und um öffentliches Eintreten für die Psychotherapie
  5. Alternativ: abgeordnetenwatch.de/rheinland-pfalz nutzen

Beispiel-E-Mail

Sehr geehrte/r Frau/Herr Abgeordnete/r,

ich schreibe Ihnen, weil mir die psychotherapeutische Versorgung in unserem Land am Herzen liegt. Ich bin mir bewusst, dass die politischen Entscheidungen der letzten Monate bereits getroffen sind. Aber politische Verantwortung endet nicht mit einer Abstimmung.

Mich besorgt, dass die Honorarkürzungen, die Budgetierung und die Streichung der Angemessenheitsprüfung die psychotherapeutische Versorgung schwächen werden. Die Folgen werden sich in den nächsten Jahren zeigen: in Praxen, in Familien, in Schulen, Jugendämtern und Kliniken.

Die Wartezeiten sind heute schon lang. Im Durchschnitt warten Menschen 142 Tage auf einen Therapieplatz, in manchen Regionen bis zu zwölf Monate. Wenn nun auch noch Therapieplätze durch Kürzungen wegfallen, wird sich die Situation weiter verschlechtern. Für Menschen in psychischen Krisen ist das eine Gefährdung.

Psychotherapie ist keine Ausgabe, sondern eine Investition. Jeder investierte Euro bringt der Gesellschaft einen Nutzen von 2 bis 4 Euro, weil Arbeitsunfähigkeitstage, Erwerbsminderungsrenten und stationäre Behandlungen vermieden werden. Psychische Erkrankungen verursachen bereits heute Produktivitätsausfälle von 56 Milliarden Euro pro Jahr. An genau der Stelle zu sparen, die diese Kosten verhindern könnte, ist weder wirtschaftlich noch gesundheitlich nachvollziehbar.

Besonders wichtig ist mir der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Rund 3,8 Millionen Kinder in Deutschland leben mit einem psychisch kranken Elternteil. Wenn Eltern keine Therapie erhalten, steigt das Risiko für Kindeswohlgefährdungen. Wer heute an der Therapie der Eltern spart, schafft die Kinderschutzfälle von morgen.

Ich bitte Sie daher, sich in Ihrer Fraktion für folgende Punkte einzusetzen:

  • Nehmen Sie psychotherapeutische Leistungen aus der Budgetierung heraus. Psychische Erkrankungen dürfen nicht schlechter versorgt werden, weil Behandlungskapazitäten künstlich begrenzt werden.
  • Stellen Sie die Angemessenheitsprüfung wieder her, damit sichergestellt bleibt, dass die Vergütung fair und angemessen ist.
  • Sichern Sie die Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Therapeuten, damit auch in Zukunft ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen.
  • Schützen Sie die psychotherapeutische Sprechstunde als niederschwelligen Zugang zur Versorgung und überlassen Sie Diagnostik und Behandlungsbedarf qualifizierten Fachkräften.
  • Vergüten Sie psychotherapeutische Leistungen nicht unterhalb der Grundlohnrate und gleichen Sie die Vergütung an die tatsächliche Preisentwicklung an.

Die entscheidende Frage lautet nicht: Was kostet Psychotherapie? Die entscheidende Frage lautet: Was kostet es unsere Gesellschaft, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen keine Behandlung erhalten?

Ich vertraue darauf, dass Sie sich für die psychische Gesundheit der Menschen in Ihrem Wahlkreis einsetzen. Gerne stehe ich für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name] [Ihre Adresse] [Ihr Wahlkreis]

Hinweis zur Kommunikation mit Abgeordneten: Bitte formulieren Sie Ihre E-Mails sachlich und respektvoll. Missbräuchliche, beleidigende oder bedrohliche Nachrichten können rechtliche Konsequenzen haben und schaden dem Anliegen insgesamt. Ich bin nicht verantwortlich für einzelne Nachrichten, die auf Basis dieser Kontaktinformationen versendet werden.

Abbau von Psychotherapieplätzen – die Budgetierung

Das Grundproblem

Die Versicherten und Arbeitgeber geben den Krankenkassen das Geld. Die Krankenkassen wiederum legen das Geld zusammen in einen Topf – das Budget (Geldtopf). Dieses ist dafür da, dass Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen gezahlt werden können. Das nennt sich „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ (MGV). Dieser Geldtopf ist begrenzt – wenn er leer ist, bekommen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen nicht mehr das volle Geld für ihre Arbeit.

Bislang gab es aber noch eine wichtige Möglichkeit, notwendige Therapien zu bezahlen: Psychotherapie wurde „extrabudgetär“ vergütet. Das heißt: es gibt die Möglichkeit, die Psychotherapie – oder andere wichtige Leistungen – außerhalb von diesem Topf zu bezahlen!  Egal, wie viele Menschen behandelt wurden – die Therapie wurde immer voll bezahlt. Das war absichtlich so gemacht, damit genug Therapieplätze zur Verfügung stehen – wie gesagt, die Not der Menschen war und ist groß. Sie wächst sogar – weil es den Menschen psychisch immer schlechter geht (Krisen, Kriege, Wirtschaftsprobleme, Klimawandel, usw.).

Was heißt Budgetierung?

Krankenkassen und CDU/CSU bzw. SPD sagen: das ist uns zu teuer – wir wollen sparen, weil zu wenig Geld da ist. Das hört sich erstmal vernünftig an – aber weiter unten erkläre ich, warum das bei genauerer Prüfung falsch ist. Wenn der Geldtopf jetzt leer ist, dürfen Therapeut:innen nicht mehr behandeln – egal, ob jemand Hilfe braucht. Die Folgen sind, dass viele Patient:innen keine Behandlung mehr bekommen – weil Psychotherapeut:innen – vor allem mit halbem Sitz – jetzt streng begrenzt sind. Bestimmte Zuschläge (z. B. für Kurzzeitpsychotherapie) fallen weg – es wird weniger attraktiv, Kurzzeittherapien zu machen.

Die Verbände warnen: dadurch könnten bis zu 25 Prozent aller Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte wegfallen! Besonders betroffen wären Therapeut:innen mit geteiltem Kassensitz, die ihr Angebot dann auf nur noch 50 Prozent begrenzen müssten. Das würde bedeuten, dass bestehende Therapieplätze einfach verschwinden.

Warum sind Einsparungen kurzfristig gedacht, langfristig aber teuer?

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache:

  • Über 20 Millionen Menschen in Deutschland erkranken jährlich an einer psychischen Störung.
  • Psychische Erkrankungen verursachen über 100 Millionen Fehltage pro Jahr. Die Krankengeldzahlungen der GKV lagen 2025 bei 21,6 Milliarden Euro – mindestens ein Viertel davon durch psychische Erkrankungen.
  • Psychische Erkrankungen sind laut Deutschen Rentenversicherung eine der Hauptursachen für Erwerbsminderungsrenten.

Die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten psychischer Erkrankungen werden auf 120 bis 147 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Dabei zeigt die Wissenschaft: Für jeden Euro, der in Psychotherapie investiert wird, entsteht ein gesellschaftlicher Nutzen von 2 bis 4 Euro. Studien zeigen, dass Psychotherapie die Zahl der Krankschreibungen deutlich reduzieren und die Gesundheitskosten je Patient deutlich senken kann.

Zusammenfassung

Die geplante Budgetierung spart auf dem Papier Geld bei den Krankenkassen, riskiert aber, dass Millionen Menschen schlechter oder gar nicht psychotherapeutisch versorgt werden – was langfristig viel teurer ist, als die Behandlung zu finanzieren!

Streichung der Prüfung auf Angemessenheit bedroht Psychotherapeut:innen in ihrer Existenzgrundlage

Das Problem kann mit einem Vergleich ganz einfach erklärt werden:

Stell dir vor, dein Arbeitsvertrag sagt, dein Lohn muss „angemessen“ sein. Es wird wegen diesem Satz regelmäßig geprüft, ob du von deiner Arbeit leben kannst. Nun fällt dieser Satz weg – dein Arbeitgeber kann dir jetzt zahlen, was er will. Du kannst dich nicht dagegen wehren.

Was ist die Angemessenheitsprüfung?

Viele Menschen leiden in Deutschland an psychischen Problemen – das kostet sowohl den Einzelnen als auch die Gesellschaft viel Kraft, Zeit und Geld. Weil Psychotherapie so wichtig ist – und ganz anders funktioniert als andere medizinische Leistungen – wurde sie im Gesetz geschützt. Dort (§ 87 Abs. 2c SGB V) ist festgelegt, dass das Honorar für Psychotherapeut:innen angemessen sein muss. Es wird also überprüft, ob die Bezahlung fair ist – genug, um die Praxis zu betreiben und davon leben zu können.

Wer entscheidet?

Verhandelt wird die Höhe des Honorars im Erweiterten Bewertungsausschuss (E-BA). Darin sitzen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf der einen Seite und Ärzte/Psychotherapeut:innen (KBV) auf der anderen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet ein unparteiischer Vorsitzender.

Leider kommt es immer wieder zu Interessenskonflikten – und Versuchen, Psychotherapeuten weniger zu bezahlen, als sie brauchen. Erst am Anfang dieses Jahres gab es wieder einen solchen Angriff – und es wurden Zahlen falsch dargestellt, sodass PsychotherapeutInnen in ein falsches Licht gerückt wurden. Geplant waren 10 % Kürzung ihres Honorars – davon konnten 4,5% zunächst durchgesetzt werden. Das war sehr ungerecht – wie ich weiter unten erkläre. Und dank des Rechts auf Prüfung der Angemessenheit konnten die PsychotherapeutInnen sich wehren.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Berufsverbände haben kein Stimmrecht – sie dürfen nur beraten.

Was passiert bei einer Streichung?

Ohne diese Prüfung gibt es keine gesetzliche Pflicht mehr, dass das Honorar fair sein muss. Der E-BA könnte praktisch selbst entscheiden, wie viel er zahlt. Die Therapeut:innen hätten keinen Schutz mehr vor willkürlichen Kürzungen.

Kurz gesagt: Ohne Angemessenheitsprüfung kann man die Bezahlung beliebig drücken. Das gefährdet die Psychotherapie-Praxen. Der Staat hat laut Verfassungsgericht eine Pflicht, die psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen!

Warum ist das gefährlich?

Es kommen mehrere Dinge zusammen:

  • Für Patientinnen
  • Bis zu 25 % der Therapieplätze könnten weg fallen
  • Wartezeiten steigen weiter – aktuell schon bei 20 Wochen! In ländlichen Praxen deutlich mehr
  • Andere bestimmen, welche Fälle „schwer und dringend“ sind – Gefahr, dass viele Menschen, die Therapie benötigen, sie nicht bekommen!
  • Ländliche Regionen besonders betroffen
  • Zwei-Klassen-Gesundheitssystem wird noch ungerechter
  • {{content-6}}
  • Für Therapeut:Innen
  • Kein gesetzlicher Schutz vor willkürlichen Kürzungen mehr
  • Honorarkürzungen bedrohen die Existenz von Praxen
  • Budgetierung bedeutet: weniger Patienten behandeln dürfen – von ungefähr 25 auf 18 pro Woche (bei halbem Kassensitz)
  • Praxissterben droht
  • Therapeuten sind schon jetzt die am schlechtesten verdienenden Fachärzte
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Der Entschließungsantrag – echte Hoffnung oder viel Lärm um nichts?

Schon bevor das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen wurde, bemerkten die PolitikerInnen, dass es nicht gut wird – und versprachen durch den Entschließungsantrag, dass sie später noch Nachbesserungen in der Psychotherapie machen wollten. Warum haben sie sich nicht lieber Zeit gelassen, ein gutes Gesetz zu machen?

CDU/CSU und SPD wollen mit ihren Nachbesserungen ganz groß zeigen, wie sehr sie die Probleme der Menschen mit psychischen Problemen ernst nehmen und helfen wollen – wenn man aber hinter die großen Worte und Gesten schaut, dann sieht man: so viel ist gar nicht dahinter. Und Taten zählen eben viel mehr als Worte.

Welche Ausnahmen wurden versprochen?

Die Leistungen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie bestimmte Bereiche der psychiatrischen Grundversorgung sollen teilweise weiterhin extrabudgetär vergütet werden. Außerdem sollen „schwere und dringende Fälle“ bei Erwachsenen auch weiter bezahlt werden.

Warum reicht das nicht?

Das bedeutet: es bekommen immer noch nur ein kleiner Teil der Erwachsenen weiter Hilfe. Die große Mehrheit der Erwachsenenpsychotherapie fällt weiterhin unter die Budgetierung. Das schafft eine unfaire Situation: viele Erwachsene mit leichten, mittelgradigen und schweren Problemen werden weiter alleine gelassen. Das steigert die Gefahr, dass sich der Zustand dieser Menschen immer weiter verschlechtert oder chronifiziert – und Beziehungskonflikt, Jobverlust, Langzeitarbeitslosigkeit oder Erwerbsminderungsrente drohen.

Es wird mit unklaren Begriffen gespielt: „dringende“ und „schwere Fälle“ sollen weiterhin extrabudgetär bezahlt werden. Aber: Es ist gar nicht klar, wer alles damit überhaupt gemeint ist. Es kann ja jeder anders definieren, was schwer und dringend ist. Darin könnte die Gefahr liegen, dass viele Versicherte, die von Fachpersonen und Patientenverbänden als „schwere“ und „dringende“ Fälle angesehen werden, ausgeschlossen werden, weil sie von Politik oder Krankenkassen wegen Sparmaßnahmen bagatellisiert werden. Die Versorgungslage für Menschen mit psychischen Problemen – die sowieso schon schwierig war – könnte damit noch schwieriger werden.

Bei der Zahlung von Therapien für „schwere und dringende“ Fälle kann es auch sein, dass nur ein geringes Stundenvolumen gezahlt wird – zum Beispiel nur 12 Sitzungen Akuttherapie oder 24 Sitzungen Kurzzeittherapie. Das genügt in vielen Fällen nicht für eine ausreichende Stabilisierung – wenn PatientInnen nicht gründlich behandelt werden, dann steigt nämlich die Gefahr von Rückfällen. Damit würde man kurzfristig sparen und kurzfristig würde es den Menschen besser gehen – und müsste später, wenn Rückfälle passieren, nochmal mehr Geld ausgeben, weil nachtherapiert werden muss. Die Sparmaßnahme hat also ein nicht geringes Risiko, letztlich deutlich teurer zu werden.

Es ist noch nicht mal klar, ob alle Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche behandeln können, das dann auch unbegrenzt dürfen. Denn PsychotherapeutInnen können sich beruflich unterschiedlich entwickeln: früher war es so, dass man sich dafür entscheiden musste, ob man nur Erwachsene oder nur Kinder und Jugendliche Therapieren will. Später konnte man dann als Erwachsenentherapeut aufbauen – und sich so weiterbilden, dass man Beides behandeln darf – eine sogenannte Abrechnungsgenehmigung. Je nach Sparplänen von CDU/CSU und SPD könnte man die TherapeutInnen davon ausschließen, die erst nur Erwachsene therapierten und ihre Qualifikation zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen erst später gemacht haben. Dabei tragen auch diese maßgeblich zur Versorgung bei.

Ein unehrliches Vorgehen: Last-Minute-Änderungen

Der Gesetzentwurf wurde über Monate hinweg diskutiert. CDU/CSU und SPD offenbarten erst ganz kurz vor der Abstimmung (5 Tage!), dass sie das Gesetz doch ganz anders machen wollen, als ursprünglich geplant. Sie legten einen Änderungsantrag ein – der so viele Baustellen im Gesundheitssystem aufmachte, dass es gar nicht möglich war, sich damit zu beschäftigen. War das eine gezielte Strategie von den PolitikerInnen – damit die Menschen nicht die Gelegenheit bekommen, sich klar zu machen, was da passiert – oder sich gar wehren können?

Die Verbände sprechen von „Last-Minute-Änderungsanträgen“, die demokratisch problematisch sind. Experten hatten kaum Zeit, die konkreten Auswirkungen zu analysieren. Patientenvertretungen und Betroffene konnten nicht angemessen beteiligt werden. Damit wurde den Bürgern und Bürgerinnen in Deutschland die Chance genommen, den politischen Prozess zu verfolgen, zu verstehen und sich für ihre Rechte einzusetzen – gerade bei so empfindlichen Stellen wie der Psychotherapie. Dieses Vorgehen erzeugt Misstrauen. Die Verbände fragen: Wenn die Probleme so offensichtlich sind, warum werden sie nicht im laufenden Gesetzgebungsverfahren korrigiert? Die BPtK bezeichnete das Timing als Zeichen dafür, dass das Gesetz „überhastet“ verabschiedet wurde. Dass Frau Warken die Versuche vieler Beteiligten, mehr Zeit für eine Auseinandersetzung zu gewinnen, sinngemäß mit den Worten abwiegelte „Für eine Auseinandersetzung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wäre doch nun wirklich genug Zeit gewesen“ ist vor diesem Hintergrund irreführend – man muss ihr hier ein bewusstes Vorgehen unterstellen – und vor dem Hintergrund der großen Bedeutung dieses Gesetzes für die Gesundheit der Bevölkerung blanker Hohn und Verachtung gegenüber den Bedürfnissen der Menschen, der von CDU/CSU und SPD ohne große Widerstände breitwillig mitgetragen wurde.

Politische Bewertung: Halbherzigkeit und Gewissensberuhigung

Politiker:innen haben den Entschließungsantrag in scharfen Worten kommentiert. Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau der Bündnis 90/Die Grünen im Gesundheitsausschuss, sagte gegenüber dem Spiegel: Die Koalition habe „einen halbherzigen Entschließungsantrag zur Psychotherapie vorgelegt, der die Angriffe auf die Psychotherapie in keiner Weise kompensiert und allenfalls der eigenen Gewissensberuhigung dienen kann.“

Diese Aussage fasst die Kernkritik prägnant zusammen: Der Antrag wirkt nicht wie eine echte Problemlösung, sondern eher wie ein politisches Signal, das die eigene Reputation schützen soll und dabei ganz wesentliche Probleme ignoriert – stattdessen werden die Punkte, die immerhin schon ein gutes Eingeständnis sind, ganz groß und wichtig gemacht. Sie sind auch wichtig und groß – sollten aber auch nicht dazu missbraucht werden, um von anderen wichtigen Punkten abzulenken.

Was fehlt im Entschließungsantrag?

Es ist klar, was notwendig ist:

  • Keine Budgetierung der Psychotherapie – auch für Erwachsene! Stattdessen: weiterhin extrabudgetäre Bezahlung und damit ausreichende Plätze für Psychotherapie für alle!
  • Die Prüfung auf Angemessenheit muss als Recht wiederhergestellt werden!
  • Psychotherapie muss angemessen vergütet werden! z.B. durch eine Rücknahme der Honorarkürzungen
  • Weiterhin Zuschläge für Kurzzeittherapien!
  • Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut:innen muss gesichert sein! Damit auch in Zukunft genug PsychotherapeutInnen da sind.

Das wäre notwendig, damit Psychotherapie nachhaltig gesichert ist.

Langfristige Konsequenzen

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer warnte explizit vor Langzeitfolgen: Wenn Praxen schließen oder Kapazitäten reduzieren, werden nicht nur aktuelle Patienten betroffen sein. Zukünftige Versicherte werden größere Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Therapieplatz zu finden. Dies würde die ohnehin bereits langen Wartezeiten in vielen Regionen weiter verschärfen.

Fazit

Die einheitliche Bewertung der führenden Berufsverbände und Institutionen lautet daher: Der Antrag ist zu spät, zu schwach und zu unvollständig, um die befürchteten negativen Folgen für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland abzuwenden. Die Warnung vor einer Reduktion des Therapieangebots um bis zu 25 Prozent steht weiterhin im Raum – und damit die Sorge um tausende Patienten, die möglicherweise keinen Therapieplatz mehr finden werden.

Viele falsche Vorwürfe gegen Psychotherapeuten – erfahren Sie hier mehr über die Realität

Leider gibt es aktuell viele Angriffe und Kritik gegen Psychotherapeuten. Dabei werden Tatsachen einseitig dargestellt oder verdreht. Es scheint, dass PsychotherapeutInnen zum Sündenbock gemacht werden sollen für schwerwiegende Fehler im System – um politische Entscheidungen zu beeinflussen. Machen Sie sich selbst ein Bild – und hören Sie auch auf die Stimmen der PsychotherapeutInnen!

Meine Website erklärt Ihnen einige Vorwürfe – und erklärt, warum diese Darstellungen irreführend sind. Dieser Teil der Website befindet sich schrittweise im Aufbau.

Ausgiebige Informationen finden Sie unter:

https://www.psychowatchdog.de/

https://openletter.earth/de/offener-brief-ein-eindringlicher-appell-an-die-bundestagsabgeordneten-bayerns-der-csu-und-spd-410f27e8

Der Vorwurf lautet: Psychotherapie kostet doch Geld! Warum sollen alle im Gesundheitssystem sparen, nur nicht die Psychotherapeuten?

Auf den ersten Blick klingt das logisch und fair. Aber mit ein bisschen mehr Wissen ändert sich das drastisch. Denn:

  • Psychotherapie ist kein großer Kostenfaktor – sondern kostet im gesamten Gesundheitssystem lediglich 1,5% aller Ausgaben
  • Es ist durch Studien klar belegt: Psychotherapie ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition. Denn: Für jeden Euro, der in Psychotherapie investiert wird, bekommt die Gesellschaft 2-4 Euro zurück. Das liegt daran, dass Psychotherapie Menschen in der Regel gesünder, stressresistenter und leistungsfähiger macht. Sie verkürzt Arbeitsunfähigkeitszeiten, Erwerbsminderungsberentungen und beugt Jobverlust vor – oder hilft wieder dazu bereit zu sein, einen Job zu finden.

Psychische Störungen sind die häufigste Einzelursache für Erwerbsminderungsrenten und einer der größten Treiber für lange Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die Falldauer ist fast dreimal so lang wie bei anderen Erkrankungen. Die volkswirtschaftlichen Kosten liegen im dreistelligen Milliardenbereich. Behandlung, Psychotherapie und Rehabilitation können nachweislich verhindern, dass Menschen dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausscheiden. An genau dieser Stelle zu kürzen, bedeutet, die größte und wachsende Ursache von Leistungsverlust und Erwerbsminderung strukturell zu verschärfen.

Für die Krankenkassen sind die Einsparungen in der Psychotherapie also kaum spürbar – für die einzelnen Praxen dafür aber sehr! Denn: PsychotherapeutInnen zählen jetzt schon zu den am schlechtesten bezahlten FachärztInnen überhaupt. Dabei ist der Betrieb einer Praxis sehr teuer – und Selbständigkeit mit hohen Risiken verbunden. Jeder Arzt verdient mindestens das Doppelte wie PsychotherapeutInnen. Kürzungen an anderen Stellen im Gesundheitssystem sind also meist lange nicht so existenzgefährdend wie bei PsychotherapeutInnen.

Das Argument „alle müssen sparen“ ist an sich nicht falsch. Aber es wird in der aktuellen Debatte missbraucht, um eine Kürzung zu rechtfertigen, die an der falschen Stelle ansetzt, disproportional kleine Einsparungen bringt, asymmetrische Lasten verteilt und langfristige Folgekosten erzeugt, die die kurzfristigen Einsparungen um ein Vielfaches übersteigen. Wenn alle sparen sollen, dann gemeinsam und fair, nicht zuerst bei denen, die ohnehin Schlusslicht sind, und nicht bei einer Leistung, die jeden investierten Euro durch eingesparte Folgekosten mehrfach zurückzahlt.

Die Behauptung, Psychotherapie sei übervergütet, weil das Honorar um 52 Prozent gestiegen ist, klingt auf den ersten Blick beeindruckend. Bei genauerem Hinsehen ist sie aber irreführend. Die 52 Prozent sind eine Bruttozahl, die fast ausschließlich aus Strukturzuschlägen besteht. Das sind Zahlungen für Praxiskosten wie Miete, Personal und Geräte. Nicht für die eigentliche therapeutische Arbeit. Nur ein verchwindend kleiner Teil der Steigerung kommt als echtes Honorar an.

Wenn man die Inflation berücksichtigt, ändert sich das Bild: in Wirklichkeit gibt es in Summe einen Honorarverlust von 5,4%. Zwischen 2013 und 2024 sind die Preise um 28 Prozent gestiegen. Der Punktwert, der die Anpassung an die Inflation regelt, wurde aber nur um 17,8 Prozent erhöht. Das ergibt einen echten Kaufkraftverlust von 5,4 Prozent. Psychotherapeutinnen und Therapeuten haben also heute weniger Kaufkraft als vor zehn Jahren, obwohl auf dem Papier eine 52-prozentige Steigerung steht.

Die Erhöhungen kamen nicht freiwillig von den Krankenkassen. Sie wurden durch Gerichtsurtile des Bundessozialgerichts erzwungen. Das Gericht stellte wiederholt fest, dass die Vergütung zu niedrig war und nicht einmal die Kosten deckte. Ohne diese Urteile wären die Erhöhungen nie passiert. Das zeigt, dass es über Jahre eine systematische Untervergütung gab.

Im Vergleich zu anderen Arztgruppen verdienen Psychotherapeuten deutlich weniger. Laut KBV-Honorarbericht 2024 verdienen psychotherapeutische Praxen im Schnitt nur rund ein Drittel dessen, was andere Facharztpraxen erwirtschaften. Pro Arbeitsstunde bleibt Psychotherapeut:innen deutlich weniger übrig als Haus- und Fachärzt:innen – grob geschätzt etwa die Hälfte. Von Übervergütung kann man vor diesem Hintergrund kaum sprechen.

Die 52 Prozent klingen viel, weil sie über dem durchschnittlichen Anstieg anderer Fachgruppen von 33 Prozent liegen. Aber sie korrigieren lediglich eine jahrelange Untervergütung nach oben und gleichen nicht einmal die Inflation aus. Ab April 2026 kommt zusätzlich eine Honorarkürzung von 4,5 Prozent dazu. Das Mindesthonorar wird abgeschafft und die Angemessenheitsprüfung, die bisher garantierte, dass die Bezahlung fair bleibt, soll gestrichen werden. Insgesamt ergibt sich für 2026 eine Netto-Honorarveränderung von minus 2,3 Prozent.

Das Argument der Übervergütung beruht also auf einer Zahl, die ohne Kontext beeindruckend wirkt. Bei näherer Prüfung ist es nicht haltbar. Psychotherapeutinnen und Therapeuten haben in den letzten Jahren real an Kaufkraft verloren. Sie verdienen weniger als vergleichbare Arztgruppen und stehen nun vor weiteren Kürzungen, die ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen.

Einige Menschen behaupten, die Wartezeit auf einen Psychotherapieplatz sei gar nicht so lang. Wer das sagt und ob das stimmt, lässt sich klar nachvollziehen.

Hauptsächlich ist das der GKV-Spitzenverband, also der Interessenverband aller deutschen Krankenkassen. Er sagt: Trotz steigender Therapeutenzahlen und mehr Behandlungen würden sich die Wartezeiten nicht verbessern. Das nutzt er als Beweis dafür, dass die Versorgung ineffizient sei und die Honorare gekürzt werden könnten. Auch einzelne Krankenkassen und einige Gesundheitspolitiker, die die Sparmaßnahmen unterstützen, greifen dieses Argument auf. Sie zitieren dabei gerne Studien, die nur einzelne Phasen des Prozesses betrachten, etwa die Zeit vom Erstgespräch zur ersten probatorischen Sitzung. Diese sei oft nur wenige Wochen. Das klingt kurz, ignoriert aber die Gesamtzeit.

Die Bundespsychotherapeutenkammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Berufsverbände wie Psycho Watchdog widersprechen dieser Darstellung. Ihre Zahlen zeigen ein anderes Bild.

  • In Deutschland wartet man durchschnittlich: 142 Tage, also fast fünf Monate, bis die eigentliche Behandlung beginnt.
  • In Nordrhein-Westfalen:  neun bis zwölf Monate.
  • Auf dem Land wartet man im Schnitt dreimal so lange wie in der Stadt – das spiegelt sich auch in meiner Praxis wieder.

Der Grund dafür ist einfach: Die Zahl der Therapieplätze wurde in den 1990er Jahren festgelegt und seitdem kaum erhöht. Gleichzeitig ist die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen ständig gestiegen. Es gibt also viel mehr Menschen, die Hilfe brauchen, aber nicht viel mehr Plätze, die Hilfe anbieten.

Man muss die Wartezeit in Phasen denken. Das erste Gespräch findet oft nach wenigen Wochen statt. Danach kommen probatorische Sitzungen, dann muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt und genehmigt werden. Jede einzelne Phase mag ein paar Wochen dauern, aber alle Phasen zusammen ergeben fast fünf Monate. Dass eine einzelne Phase kurz ist, ändert nichts an der langen Gesamtzeit.

Für jemanden, der erkältet ist, sind fünf Monate Wartezeit ärgerlich. Für jemanden mit Depressionen oder Angststörungen ist es eine Gefährdung. In dieser Zeit kann sich die Erkrankung verschlimmern, Beziehungen zerbrechen, Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Behauptung, die Wartezeit sei kurz, ignoriert diese Realität.

Die Situation droht sich weiter zu verschärfen. Die geplanten Honorarkürzungen und die Budgetierung ab 2026 sorgen dafür, dass Therapeuten weniger Patienten behandeln können. Wenn das passiert, werden die Wartezeiten noch länger. Die Krankenkassen nutzen das Argument der kurzen Wartezeit also vor allem, um ihre Sparmaßnahmen zu rechtfertigen. Die tatsächlichen Zahlen von 142 Tagen im Schnitt, regional bis zu zwölf Monaten, widerlegen diese Behauptung jedoch deutlich.

Auch hier werden Zahlen präsentiert, die irreführend sind – und PsychotherapeutInnen als Sündenböcke gebrauchen wollen für ein Problem, das im System und der Politik liegt.

Der GKV-Spitzenverband macht folgenden Vorwurf:

„Die meisten Psychotherapeut*innen arbeiten nur in Teilzeit. Deshalb verdienen sie gut, leisten aber wenig.“

Das ist eine Falschdarstellung. Was stimmt ist: die meisten PsychotherapeutInnen haben einen halben Kassensitz.

Das Problem mit den Begrenzungen

Nur ein Psychotherapeut mit Kassensitz hat die Erlaubnis, gesetzlich versicherte Patient:innen zu behandeln und dafür von der gesetzlichen Krankenkasse Geld zu bekommen – quasi eine Lizenz. Wenn ein Psychotherapeut einen Kassensitz – also einen „Versorgungsauftrag“ – verliehen bekommt, dann bekommt er die Pflicht, eine Mindestanzahl an gesetzlich Versicherten zu behandeln – und das Recht, eine Höchstanzahl zu behandeln. Es gibt also eine Begrenzung nach unten und oben.

Dabei hat man den Psychotherapeut:innen die Möglichkeit mit einem ganzen Kassensitz eingeräumt, so viele Patient:innen zu behandeln, dass das für die meisten gar nicht schaffbar ist. Nur ganz wenige Psychotherapeut:innen – und manchmal auch nur mit Tricks – schaffen eine Vollauslastung.

Weil der Bedarf nach Psychotherapie aber so hoch ist, hat man die Kassensitze einfach halbiert – und gesagt: wer einen halben Kassensitz hat, der muss weniger gesetzlich Versicherte behandeln – darf aber auch nicht so viele nehmen. Weil die Not unter den Menschen so groß war, hat man letztlich auch den Therapeut:innen mit einem halben Kassensitz erlaubt, dass sie doch so viele Menschen behandeln dürfen wie mit einem ganzen.

Das Ergebnis war also: zwei Psychotherapeut:innen mit je zwei halben Sitzen versorgen sogar mehr Patient:innen als ein ganzer. Also ein Erfolgsmodell!

Warum haben die meisten Psychotherapeuten halbe Sitze?

Zudem gibt es verschiedene Gründe, warum TherapeutInnen einen halben Versorgungsaufträg haben. Erstens: die Anzahl der Kassensitze ist begrenzt – PsychotherapeutInnen haben gar nicht immer die Wahl, einen zu bekommen. Meistens gibt es nur halbe Sitze. Dann: um einen Kassensitz zu erwerben, muss man sich in der Regel hoch verschulden – vor Kurzem zahlte man für einen halben Kassensitz in Mainz noch 60.000 Euro. Hinzu kommt, dass TherapeutInnen durchaus auch Familien haben oder andere berufliche Standbeine. Nicht zuletzt: dieser Beruf ist sehr anspruchsvoll und anstrengend. Jeder Therapeut muss auf seine Grenzen achten.

Das Versorgungssystem war also mit vielen halben Kassensitzen effektiver als mit weniger Ganzen. Dies wurde durch die Reform jetzt verändert – es werden massiv viele Therapieplätze gestrichen.

Wichtig ist dabei Folgendes: Zu den reinen Behandlungen von PatientInnen kommt noch ein erheblicher Arbeitsaufwand hinzu: Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Verwaltung, Berichte, Dokumentation, Fortbildung, usw. Bei einem Aufwand von 23- bis 25 Therapiestunden pro Woche ist mit einer Arbeitszeit von locker 36 Sitzungen zu rechnen. Ich habe mit meinen 32 PatientInnen pro Woche eine Arbeitszeit von etwa 45 bis 50 Stunden pro Woche. Die Arbeit als Psychotherapeut ist sowohl mental als auch emotional anstrengend – es ist für die meisten Menschen überhaupt gar nicht möglich, einen ganzen Kassensitz voll auszunutzen – weil man dann selbst ein Burnout bekommen würde. Die Obergrenze eines ganzen Kassensitzes ist so hoch berechnet, dass „normale Menschen“ sie mit ihren Kräften bei weitem nicht ausschöpfen können.

In meiner Praxis behandele ich – da ich Gruppentherapie anbiete – etwa 32 PatientInne pro Woche, 28 davon gesetzlich Versichert. Ich arbeite täglich von 8 bis meistens 17 Uhr – oft 18 Uhr – in der Praxis. Und das, obwohl ich nur einen halben Kassensitz habe. Ich empfinde es also als Unverschämtheit, dass uns vorgeworfen wird, wir würden ja nur „Lifestyle-Teilzeit“ arbeiten.

Die Falsch-Darstellung der Krankenkassen kann dazu führen, dass vergessen wird, worin das eigentliche Problem liegt: die Politik ist verantwortlich dafür, dass die Anzahl der Kassensitze begrenzt ist – und nur in völlig unzureichendem Ausmaß erhöht wird. Jetzt wurden die vorhandenen Kassensitze in ihrem Wert nochmal stark gemindert – durch die Budgetierung. Hier werden Schuldige gefunden – und PsychotherapeutInnen sollen offenbar die Sündenböcke dafür sein, dass die Versorgung psychisch Beeiträchtigter in weiten Teilen unzureichend ist.

Zunächst einmal: was ist überhaupt ein schwerer Fall?

  • Sprechen wir hier nur von schwerem Alkoholismus, Psychosen (Wahn, Halluzinationen…), schweren Persönlichkeitsstörungen?
  • Oder geht es um Menschen mit mehreren Diagnosen? In meiner Praxis bekommen die meisten PatientInnen eher 2-3 Diagnosen aus dem psychologischen Bereich. Hinzu kommen meistens mehrere körperliche Erkrankungen.
  • Oder geht es um das Ausmaß der Störung? Auch eine einzige Diagnose – eine Depression, Soziale Phobie oder Agoraphobie – kann so schwer ausgeprägt sein, dass Einsamkeit, Langzeit-Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit drohen.

Hier wird mit Worten gespielt – das hört sich ganz böse an – PsychotherapeutInnen behandeln keine schweren Fälle – aber das entspricht nur in kleinen Teilen der Realität. Denn: in meiner Praxis – wie in den meisten Anderen – werden natürlich auch eine Menge schwerer Fälle behandelt. Und dadurch, dass man eben einfach ganz unterschiedlich definieren kann, was man als einen schweren Fall betrachtet – hat man viele Spielräume zur Falschdarstellung.

Es ist durchaus so, dass PsychotherapeutInnen sich darin unterscheiden, wie sehr sie dazu neigen, bestimmte Störungen zu behandeln. Das hat verschiedene Gründe: Zunächst einmal Zielt die Ausbildung darauf ab, die gängigen Störungsbilder zu behandeln. Nicht alle Störungen sind gleich viel vertreten. Das geht auch gar nicht: denn Menschen mit Psychose oder Alkoholismus kommen seltener in Therapie. Für eine psychotherapeutische Behandlung ist es nähmlich eine notwendige Voraussetzung, dass PatientInnen fähig sind sich selbst zu helfen – und z.B. Termine zu vereinbaren und auch einzuhalten. Psychotherapie ist Hilfe zur Selbsthilfe. Das ist bei Manchen nur sehr eingeschränkt möglich – also kommen sie seltener in eine Praxis. Hier kann es nicht die Aufgabe der PsychotherapeutInnen sein, diesen Menschen entgegen zu kommen – der sozialpsychiatrische Dienst, medikamentöse, stationäre oder teilstationäre Therapie sind hier wichtige Zwischen- und Begleitschritte, damit Menschen überhaupt erst bereit sind, Psychotherapie zu beginnen und durchzuführen. So ist es bereits in der Ausbildung zum Psychotherapeuten so, dass nicht jeder jede Diagnose gleich kennen lernt. Wer z.B. in einer Suchtklinik arbeitet, lernt etwas anderes als Jemand aus einer allgemeinen Psychosomatik – und hat dann nach der Ausbildung auch andere Kompetenzen.

Außerdem sollte man nicht vergessen: PsychotherapeutInnen sind Menschen. Nicht jeder Mensch kann alles – es gibt TherapeutInnen, die selbst sehr gut arbeiten können mit PatientInnen, die sich selbst verletzen oder mit dem Gedanken an Suizid spielen. Es gibt aber auch Solche, die selbst schneller ängstlich werden, wenn sie befürchten, dass ihre PatientInnen nächste Woche nicht mehr kommen – und dann Schlafstörungen bekommen. Daher muss jeder Therapeut selbst entscheiden können, was er sich zutraut. Es hilft PatientInnen nichts, wenn die PsychotherapeutInnen am Ende überfordert sind. Von dem her stimmt es, dass das Ausmaß, wie viele schwere Fälle von TherapeutInnen genommen werden, durchaus schwankt. Die Einen nehmen gerne viele Menschen mit schweren Persönlichkeitsstörungen oder Selbstverletzung und Suizidalität – Andere lieber nur ein paar Wenige. Hier gilt der Grundsatz: Professionell ist, wer seine Grenzen kennt.

Den Schluss daraus zu ziehen, man müsse jetzt Honorare kürzen und Therapieplätze einstreichen ist falsch. Denn diesem Problem kann man ganz einfach begegnen – und zwar Erfolgreich, wie die Vergangenheit zeigt.  Am Beispiel der durchaus schweren Erkrankung ME/CFS im Zuge der Covid-19-Pandemie kann man es sehen: die Psychotherapeutenkammer RLP hat es geschafft, in kurzer Zeit viele TherapeutInnen auf die Probleme mit ME/CFS aufmerksam zu machen und diagnostisch und therapeutisch zu schulen. Davor wusste kaum ein Psychotherapeut oder Arzt etwas über diese Erkrankung. Wer also will, dass PsychotherapeutInnen bestimmte PatientInnengruppen mehr behandeln – der muss sie nicht denunzieren, sondern kann auch einfach hingehen und Awareness-Kampagnen durchführen oder Fortbildungen fördern.

Es ist unrealistisch, dass mit Sparmaßnahmen erreicht wird, dass mehr schwerere und dringendere Fälle behandelt werden. Ein Beispiel: die Behandlung eines Patienten mit starker Suizidalität kann einen Therapeuten schnell viel mehr Zeit kosten. Zusätzliche Telefonate mit dem Patienten und anderen Behandlern, E-Mails, Kurz-Kontakte, mehr Aufwand bei Dokumentation, usw. kosten schnell zwischen 5 und 20 Minuten mehr Arbeit pro Tag. Aber was, wenn ich nun mehrere solcher Fälle habe: wann komme ich an meine Grenzen? Bei Zwei sind es schon 10 bis 40 Minuten mehr, bei 3 schon 15 bis 60 Minuten mehr. Wenn also wirklich politisch gewollt wäre, dass PsychotherapeutInnen mehr schwere und dringende PatientInnen behandeln sollen, dann müsste man eigentlich die umgekehrte Logik anwenden: nähmlich den PsychotherapeutInnen mehr Geld bezahlen, damit sie sich die Behandlung von schweren Fällen zeitlich und finanziell leisten können. Denn: wenn an Psychotherapie gespart wird, dann stehen die TherapeutInnen eher unter dem finanziellen und zeitlichen Druck, dass sie mehr Behandlungsstunden machen müssen – und sich weniger schwere, zeitaufwändige Fälle leisten können. Schon jetzt ist es so, dass die Kosten für einen Praxisbetrieb unglaublich hoch sind – und wir im Vergleich zu den am schlechtesten bezahlten ÄrztInnen schon jetzt nur die Hälfte verdienen. Wir stehen schon jetzt unter Druck und finanziellen Ängsten, ob sich eine Praxis überhaupt noch lohnt.

Was auch nicht unbedingt gesehen wird: die Daten, die Krankenkassen über die Diagnosen von PatientInnen haben, sind nur begrenzt aussagekräftig. Denn jeder Psychotherapeut lernt bereits in der Auswirkung: Diagnosen haben eine Wirkung auf Menschen. Je mehr Diagnosen ein Mensch bekommt und je schwerer Diagnosen er bekommt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich dies negativ auf sein Selbstbild, Selbstwert und seine psychische Gesundheit auswirkt. So können Diagnosen die psychische Gesundheit eines Menschen tatsächlich negativ beeinflussen – das liegt nicht an den Diagnosen selbst, sonderen daran, wie sie verarbeitet werden. Das heißt: PsychotherapeutInnen dürfen zwar nicht lügen und Diagnosen nicht stellen oder beschönigen – aber bereits in der Ausbildung werden PsychotherapeutInnen dafür sensibiliert, dass wir sparsam sein sollen mit Diagnosen. Denn wir wollen unseren PatientInnen helfen und ihnen nicht unnötig schaden. Ein Grundsatz bei der Diagnose-Vergabe lautet also: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Außerdem melden auch nicht alle TherapeutInnen alle Diagnosen ans System. Denn: das Wissen über psychische Probleme beinhaltet unglaublich viel Macht. Wenn Jemand an diese Informationen kommt, können sie gegen einzelne Personen genutzt werden. Hier haben einige PsychotherapeutInnen ein durchaus berechtigtes Misstrauen ins System und die Politik: erst kürzlich gab es wieder Bestrebungen, dass Ärzte und PsychotherapeutInnen doch verpflichtet werden sollen, sensible Daten von PateintInnen zu veröffentlichen, wenn von diesen ein Risiko ausgeht. Aber: wenn PatientInnen wissen, dass ihre Daten vielleicht veröffentlich werden – dann sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie TherapeutInnen aufsuchen. Und: dann gehen z.B. möglicherweise Menschen mit pädophiler Neigung aus Angst gar nicht erst zum Therapeuten. Das wäre aber sinnvoll zum Wohle des Menschen mit pädophiler Neigung als auch zum Schutz der Umgebung. PsychotherapeutInnen wissen in der Regel über diese Verantwortung – entscheiden also individuell selbst, wie sie mit Diagnosen umgehen – ob wirklich bis zuletzt alle Möglichkeiten der Diagnostik ausschöpfen und „alles vergeben was geht“ oder bei Fällen im Graubereich eher entscheiden, eine Diagnose weniger zu vergeben, wenn eine ausreichende Therapie auch so sicher gestellt werden kann. Denn während es in manchen Fällen sehr klar ist, welche Diagnosen erfüllt sind und vergeben werden müssen, gibt es in anderen Fällen Graubereiche – bei denen eine Entscheidung getroffen werden muss. Auch da im Laufe der letzten Jahre immer mehr Datenschutzvorfälle geschehen – bei denen Hacker Daten klauen – sodass sogar die Bundesregierung und Krankenkassen gehackt wurden – gibt es berechtigte Vorbehalte dagegen, Daten mehr weiterzugeben als nötig. Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass die Diagnosedaten von Krankenkassen nur begrenzt aussagekräftig sind – und PsychotherapeutInnen tendenziell noch merh schwere Fälle behandeln als von den Krankenkassen registriert.

In meiner Praxis gibt es zahlreiche schwere Fälle, die ich behandele. Außerdem finde ich es diskriminierend, dass nur „schwere Fälle“ – was auch immer das sein soll – extrabudgetär bezahlt werden sollen. Jeder Mensch, der Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen will und nur „leichte“ oder „mittelgradige“ Probleme hat, hat genauso eine Behandlung verdient. Entscheidend ist für mich viel mehr: der Wille, an sich zu arbeiten und Leiden zu vermindern, sollte belohnt werden. Psychisches Leid ist sowieso sehr subjektiv – und objektiv gar nicht messbar. Wenn nur noch „schwere und drigende Fälle“ behandelt werden sollen, dann werden Menschen bestraft, die verhindern wollen, dass ihre psychische Gesundheit noch schlechter wird. Letztlich wird so nur Chronifizierung und Verschlechterung von Verläufen provoziert.

Es stimmt nicht, dass PsychotherapeutInnen keine schweren Diagnosen behandeln. Es ist ein Schein-Argument, das wieder PsychotherapeutInnen in ein schlechtes Licht rücken soll – um zu legitimieren, dass an Psychotherapie ja gespart werden darf.

Der Vorwurf der Krankenassen: Psychotherapeuten verdienen zu viel.

Sie nennen eine Zahl: 190.000 Euro Umsatz pro Jahr. Darauf basieren sie ihre Kürzungen. Ihre Argumente: Die Honorare seien in 10 Jahren um 52 % gestiegen, bei anderen Ärzten nur um 33 %. Die Ausgaben für Psychotherapie haben sich in 10 Jahren verdoppelt. Also: Zu viel Geld wird gezahlt. Wir müssen sparen.

Dies ist eine stark verzerrte und teilweise falsche Darstellung.

190.000 Euro ist ein Maximum. Das können nur Praxen schaffen, die perfekt laufen und keine Ausfälle haben. Die meisten schaffen das nicht. Es handelt sich also um einen theoretischen Wert, der von den allermeisten Praxen nicht erreicht werden kann. Der GKV-Spitzenverband stellt hier die PsychotherapeutInnen falsch dar, indem sie absolute Extrem-Werte zu den Normwerten erklärt.

Ein unfairer Vergleich:

Der GKV-SV rechnet so: Für Psychotherapeuten wird ein theoretisch errechnetes Maximum angeführt. Für andere Arztgruppen der reale Durchschnittswert.

Das ist wie ein Sportler, der mit dem Weltrekord verglichen wird, während andere mit ihrem normalen Ergebnis verglichen werden.

Psychotherapeutische Praxen verdienen im Schnitt nur 34 % dessen, was andere Arztpraxen verdienen. Andere Ärzte bekommen etwa das doppelte Gehalt.

Was nicht gesehen wird: der Betrieb einer psychotherapeutischen Praxis ist enorm teuer. Ein Beispiel: als gesetzlich versicherter Psychotherapeut zahlte ich im Juli 2026 ca. 1370 Euro für die gesetzliche Krankenkasse. Für die Rente zahle ich pro Monat 1100 Euro in das Psychotherapeutenversorgungswerk ein – und bekomme später irgendwann eine Rente von 1500 Euro vor der Steuer. Es kommen zahlreiche weitere Kosten hinzu, wie Versicherungen, Fortbildungen, etc. Nun ist es grundsätzlich richtig, dass Menschen, die mehr verdienen, auch mehr ins System einzahlen sollen. Aber: PsychothearpeutInnen verdienen lange nicht so gut wie Ärzte – für ein Arzt mag das kein Problem sein solche hohen Beiträge für Krankenkasse und Rente zu zahlen. Da wir aber halb so viel verdienen, ist das für uns eben nicht so leicht.

Von „zu viel Geld“ kann man da nicht sprechen. Als PsychotherapeutIn hat man einen Beruf gewählt, der stark an Idealen orientiert ist – reich wird man wo anders.

Die Wahrheit liegt in der Mitte:

Richtig ist: Die Kosten für Psychotherapie sind gestiegen. Das ist real. Die Nachfrage und der Bedarf nach Psychotherapie steigt. Das ist aber ein Zeichen dafür, wie wichtig die Psychotherapie in der Gesellschaft geworden ist und weiter wird. Im Gesamten kostet Psychotherapie das Gesundheitssystem extrem wenig Geld: gerade mal 1,5% aller Ausgaben! Und: sie gibt der Gesellschaft sogar Geld zurück. Denn: durch Psychotherapie werden Menschen schneller wieder gesund und leistungsfähiger, werden weniger arbeitsunfähig und berentet. Jeder Euro, der in Psychotherapie gezahlt wird, spart der Gesellschaft 3-4 Euro.

Fazit:

Es ist wahr, dass die Kosten für Psychotherapie gestiegen sind. Aber warum? Weil mehr Menschen Hilfe brauchen, nicht weil die Therapeuten zu viel kassieren.

Die Informationen dieser Website stammen aus unterschiedlichen Quellen, unter Anderem:

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) https://www.kbv.de/spargesetz

Tagesschau / ARD https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/psychotherapie-gkv-reform-100.html

Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) / Stiftung Warentest https://www.test.de/Gesundheitsreform-2026-Was-die-Kuerzungen-in-der-Psychotherapie-fuer-Patienten-bedeuten-6322932-0

DGPPN Basisdaten 2024 https://www.dgppn.de

GKV-Spitzenverband https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2026/

Destatis (Statistisches Bundesamt) https://www.destatis.de

BDP-Verband https://www.bdp-verband.de/aktuelles/detailansicht/faktenblatt-verguetung-psychotherapie

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) https://www.baua.de/DE/Themen/Monitoring-Evaluation/Zahlen-Daten-Fakten/Kosten-der-Arbeitsunfaehigkeit

Deutsche Rentenversicherung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/themen/praevention_und_reha/statistik.html

ifo Institut / psychekostet.de https://psychekostet.de

https://www.psychowatchdog.de/

https://openletter.earth/de/offener-brief-ein-eindringlicher-appell-an-die-bundestagsabgeordneten-bayerns-der-csu-und-spd-410f27e8

Alle auf dieser Website dargestellten Zahlen und statistischen Angaben basieren auf offiziellen Veröffentlichungen von Bundesbehörden, anerkannten wissenschaftlichen Einrichtungen und etablierten Fachorganisationen. Die Quellen sind zum Zeitpunkt der Erstellung (August 2026) öffentlich zugänglich. Prognosen: Viele Angaben zur Auswirkung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (ab 2027) basieren auf Berufsverbandsberechnungen und können sich mit der endgültigen Umsetzung ändern.

Interessenlage: Die meisten zitierten Quellen (BPtK, DPtV, BDP) vertreten die Interessen der Psychotherapeuten. Es scheint mir, dass in den aktuellen politischen Entscheidungen nur sehr einseitig die Interessen der TherapeutInnen und PatientInnen berücksichtigt werden, sodass diese Website das Ziel verfolgt, hier einen Ausgleich zu schaffen. Natürlich sind Sie frei, sich auch an anderen Perspektiven auf die Situation – z.B. von Krankenkassen – zu orientieren.